Festzuschüsse -

Ein klarer Vorteil für Sie als Patient: Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz einen festgelegten Betrag. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich ganz konkret an einem Befund, zum Beispiel: „fehlender Zahn im Unterkiefer“. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt bei gleichem Befund auch den gleichen Betrag von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

Sie haben die Wahl:

Regelleistungen

Egal, ob Sie die Regelleistung der Kasse, also eine Brücke wählen, oder lieber eine hochwertigere oder ästhetisch anspruchsvollere Lösung, beispielsweise ein Implantat, haben möchten:
Ihren Festzuschuss bekommen Sie in jedem Fall.

Nach Befund

Für jeden Befund ist die Höhe des Festzuschusses klar definiert, und für Sie wird ebenso klar ersichtlich, welche Kosten auf Sie zukommen. Die neuen Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der medizinisch notwendigen Regelversorgung für den konkreten Befund. Die andere Hälfte der Kosten zahlen Sie – wie bisher auch – selbst.

Oder individuell

Möchten Sie eine hochwertigere Versorgung als die ausreichende und zweckmäßige, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke, bekommen Sie den Festzuschuss, den Ihre Krankenkasse für die Brücke bezahlt hätte, trotzdem.

Klarer Überblick

Festzuschüsse bringen Transparenz ins Preis-Leistungs-Verhältnis beim Zahnarzt.

Freie Entscheidung

Sie haben mehr Wahlfreiheiten und können sich auch für modernste Therapiealternativen entscheiden, ohne Ihren Anspruch auf den Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu verlieren.

Das Bonusheft - immer noch bares Geld wert!

Dafür gibt's was...

Nach 5 Jahren

20% Zuschuss

Nach 10 Jahren

30% Zuschuss

Lassen Sie Ihre Zähne regelmäßig untersuchen – einmal im Jahr ist Pflicht.
Das hat mehrere Vorteile:

So können Schäden an Ihren Zähnen, die noch gar keine Schmerzen verursachen, festgestellt und rechtzeitig versorgt werden – das erspart Ihnen Zahnschmerzen.

Ihre Zahnarztpraxis quittiert im Bonusheft den Besuch.

Das gibt dann, sollte Zahnersatz notwendig werden, 20 Prozent auf den Festzuschuss oben drauf.
Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt waren.

Wenn Sie zehn Jahre lang regelmäßig zur gründlichen Untersuchung gegangen sind, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 30 Prozent.